Händel jubelt nicht in Es-Dur

Lesetipp für die JuS-Leserinnen und -Leser: Wenn das neue JuS-Heft erscheint, immer zuerst die Kolumne „MaKSimen, KSenien, RefleKSionen“ von Karsten Schmidt (KS) im Mantel des Hefts aufschlagen und lesen – stets Futter für den Geist.

Oder umgekehrt: Wenn man von der Lektüre der JuS ein wenig müde geworden ist, dann die Kolumne von Karsten Schmidt lesen – stets ein erfrischender Muntermacher. Vielleicht steht die Kolumne auch deswegen am Ende des Heftes.

(Übrigens: Die Kolumne ist auch online und damit sogar zitierfähig, obwohl der Mantel der JuS beim Binden verloren gehen kann.)

Diesmal setzt das Weihnachtsrätsel die gute Tradition fort, mit kniffligen Rätselfragen auf Weihnachten einzustimmen. Zur Lösung kann hier noch nichts geschrieben werden, da das Rätsel noch läuft. Zur letzten Frage soll jedoch schon ein Bearbeiterhinweis gegeben werden, damit die Rätselnden keinem Irrtum unterliegen.

Die letzte Frage lautet:

Händel jubelt in Es-Dur,
Doch in wessen Namen nur?
Einer Stadt im heil’gen Land
Gab er den Familienstand: „(?)“

Gefragt ist nach einem Weihnachtslied, dessen Text hier noch nicht verraten werden soll, weil das Weihnachtsrätsel ja noch läuft. Aber zur Melodie kann etwas gesagt werden.

Diese Melodie, die bei uns als Weihnachtslied bekannt ist, wurde von Georg Friedrich Händel 1747 als Siegeschor für das Oratorium „Josua“ komponiert.
So sehen die ersten zwei Takte bei Händel aus:

haendel

 

 

Das ist G-Dur. Händel jubelt also nicht in Es-Dur.

Erst die spätere Version von Friedrich Heinrich Ranke (1798–1876) steht in Es-Dur und ist das uns bekannte Weihnachtslied:
tochter_zion

 

 

Und das ist die Version im Weihnachtsrätsel (man achte auf die letzte Note ;-)):

weihnachtslied

 

 

 

 

 

Händel jubelt also nicht in Es-Dur, sondern in G-Dur.

Das war diesmal zwar kein genuin juristisches Thema, aber ich wollte die Vorlage von K.S. nicht auslassen :-).

2 comments

  1. 123 sagt:

    Aber Händel jubelt doch auch nicht in G-Dur (jedenfalls nicht i.S. des Sacharja-Textes – die Verbindung hat wohl erst Ranke hergestellt). Vielleicht sollten Sie dem KSolumnisten einen offenen Brief schreiben und für ein neues Weihnachtsrätsel plädieren …

    • klartext-jura sagt:

      Nachdem das Weihnachtsrätsel nun abgeschlossen ist, kann man ja auch über den Text des Weihnachtsliedes sprechen, das Frage-Gegenstand war.
      Ich sehe Ihren Punkt. Das ist wirklich fast eine (logische? juristische?) Aporie.
      Die Rätselfrage lautete:

      Händel jubelt in Es-Dur,
      Doch in wessen Namen nur?
      Einer Stadt im heil’gen Land
      Gab er den Familienstand: ‚(?)‘

      Die Frage zielte also ab auf eine Melodie („Händel jubelt in Es-Dur“) und einen zugehörigen Text, denn gesucht war das Wort „Tochter“ aus dem Weihnachtslied „Tochter Zion, freue dich!“.
      Diese Worte sind, wie Sie andeuten, durch den Propheten Sacharja (9, 9) inspiriert:

      Aber du, Tochter Zion, freue dich sehr, und du, Tochter Jerusalem, jauchze! Siehe, dein König kommt zu dir, ein Gerechter und ein Helfer, arm, und reitet auf einem Esel und auf einem jungen Füllen der Eselin.

      (Luther-Bibel 1545)
      Bei Friedrich Heinrich Ranke lauten die Liedverse zu der (leicht modifizierten) Melodie von Händel:

      Tochter Zion, freue dich!
      Jauchze laut, Jerusalem!
      Sieh, dein König kommt zu dir!
      Ja, er kommt, der Friedensfürst.
      Tochter Zion, freue dich!
      Jauchze laut, Jerusalem!

      Und jetzt kommt das Problem, das Sie ansprechen:
      Wenn man annimmt, Händel „jubele“ mit diesen Worten, dann ist diese Ausgangsannahme (und damit die Fragestellung des Rätsels) wegen Nicht-Existenz des angesprochenen Gegenstandes falsch. Denn Händel jubelt mit den Worten „See, the conqu‘ring hero comes“. Also gab er (wegen Nichtverwendung des „Tochter Zion“-Textes) auch nicht einer Stadt im Heiligen Land irgendeinen Familienstand. Der Gegenstand, auf den die Beschreibung abzielt (Händel-Komposition, Worte „Tochter Zion“, Melodie in Es-Dur) ist nicht-existent. Aber ist das nicht genau die „falsa demonstratio non nocet“-Konstellation des Haifischfleisch-Falles? Auch da war der gemeinte Gegenstand (Walfleisch in den Fässern auf dem Dampfer „Jessica“) nicht-existent. Und trotzdem sah sich das Reichsgericht in der Lage, juristisch damit umzugehen. Sollte also der Verfasser des Weihnachtsrätsels darauf angespielt haben?
      P.S. Übrigens konnte ich der Versuchung nicht widerstehen, den Verfasser des Rätsels von meiner Beobachtung in Kenntnis zu setzen. Auf Grund der freundlich-persönlichen Antwort neige ich dazu, nicht im Sinne Ihres Vorschlags vorzugehen, sondern das nächste Weihnachtsrätsel abzuwarten … 🙂 .

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