„Strafporto“ – tempi passati?

Führich, Wirtschaftsprivatrecht, 2014, S. 65 schreibt:

c) Zugangshindernisse

[…]

Beispiel: Einen unterfrankierten Brief braucht der Empfänger wegen des Strafportos nicht anzunehmen.

Noack/Uhlig, JA 2012, 740 (744) formulieren:

Der Erklärungsempfänger ist bspw. zur Verweigerung berechtigt, wenn er Strafporto zahlen oder sich beleidigenden Äußerungen aussetzen müsste.

In der Sache ist die Feststellung sicher richtig. Doch ist „Strafporto“ die korrekte Terminologie?

In der Broschüre „Leistungen und Preise“ der Deutschen Post vom 01.01.2016 heißt es auf Seite 31:

Einziehungsentgelt

Ist eine Sendung nicht oder nicht vollständig frankiert, kann die Deutsche Post die Annahme verweigern oder die Sendung zurückgeben bzw. zur Abholung bereithalten oder ohne Benachrichtigung des Absenders befördern.
Dafür wird ein Nachentgelt berechnet (= fehlendes Porto + Einziehungsentgelt). Der Empfänger kann das Nachentgelt für den Absender bezahlen, ansonsten bleibt der Absender zur Zahlung verpflichtet.

Die Frage, ob es „Strafporto“ oder „Nachentgelt“ heißt, ist jedoch für Klausurenersteller relevanter als für Klausurenbearbeiter. Fleck/Arnold bspw. schreiben in der JuS 2009, 426 (427):

Die Sekretärin des I vergisst in der Hektik, den Brief zu frankieren, und gibt ihn unfrei zur Post. Der Postbote erreicht den F tatsächlich am Freitag und will ihm – gegen die Zahlung eines Strafportos von 3,30 Euro – den Brief aushändigen. F, der nicht bereit ist, Strafporto zu bezahlen, verweigert die Annahme. Mit dem Vermerk „Annahme verweigert” trifft der Brief am Samstag ungeöffnet wieder bei I ein.

Nachentgelt

Wer nun diese Klausur löst, der sollte den Sachverhalt so hinnehmen, wie er ist, und in der Lösung somit davon ausgehen, dass der Postbote „Strafporto“ verlangt. Wenn jedoch im Sachverhalt die Nachzahlung nur untechnisch beschrieben wird, dann sollte man als Klausurant den technischen Begriff verwenden, und der heißt „Nachentgelt“.

 

P.S. Aus Sicht der Post sollte die Bezeichnung „Strafporto“ vermieden werden, da ein Strafelement fehlt:

Das Nachentgelt setzt sich aus dem fehlenden Porto und dem Einziehungsentgelt zusammen. Dieses ist keineswegs als „Strafporto“ anzusehen. Vielmehr deckt es einen Teil unseres zusätzlichen Bearbeitungsaufwands ab.

(Auskunft vom Deutschen Post AG – Kundenservice)

Früher gab es die Bezeichnung „Nachgebühr“. Diese musste aber im Zuge der Privatisierung der Post in „Nachentgelt“ geändert werden:

Bei Postorganisationen ohne öffentlich-rechtlichen Status sind dies Entgelte.

(Auskunft vom Deutschen Post AG – Kundenservice)

5 comments

  1. P. sagt:

    ich habe eine Briefmarke, die nicht gestempelt war von einem vorfrankierten Brief abgelöst und für einen anderen Brief verwendet. 50 G. somit 1,55 Euro, 1,45 war der Wert der aufgeklebten Marke und 0,10 neue Briefmarke. Nun kam ein Schreiben das ich 51,45 Euro zu zahlen hätte, ansonsten wurde mit Strafanzeige gedroht. Ich habe dann nur 1,45 Euro bezahlt. Jetzt kam wieder ein Brief, diesmal wollten sie 56,45 Euro sowie drohten mit Inkasso Institut.Wie verhält man sich da am Besten ??

    • klartext-jura sagt:

      Vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei Rechtsfragen im Einzelfall sollte man immer einen Rechtsanwalt konsultieren, da nur so im Mandantengespräch alle relevanten Einzelheiten eines Falles besprochen werden können.

  2. Dieter Böttcher sagt:

    Gem. Par.309 Abs.5 BGB ist der von der Post angewandte pauschale Schadensersatz i.H.v. € 50,- rechtlich unwirksam. Die Post muss es einem zugestehen, den tatsächlichen Schaden zu beziffern und zu zahlen, hier: € 1,45. Diese ständigen Drohgebärden der Post haben Masche, denn in solchen Fällen wird der Absender der Post ständig als „krimminel“ hingestellt das ist an den Begriff „erschleichen“ ersichtlich. Hier ist angeraten sich an die zuständige Aufsichtsbehörde und die Geschäftsführung der Post zu wenden. Der Aufwand der hier von Seiten der Post betrieben wird für einen solch geringen
    „Schaden“ ist in keiner Hinsicht wirtschaftlich. Ein Unternehmen hat stets auch nach wirtschaftlichen Verhältnissen zu arbeiten verpflichtet. Da die Post ein Staatsunternehmen ist, herrscht hier keine Wirtschaftlichkeit vor sondern stets werden unnötige Kosten produziert. In der freien Wirtschaft wären diese Mitarbeiter und Geschäftsleitung bereits gefeuert. Die Deutsche Post erhöht ständig die Kosten für den Versender aber der Service wird stets schlechter. Sowas kann man sich nur im öffentlichen Dienst und gleichgestellten Unternehmen erlauben. Bei einer Falschfrankierung ist stets nur ein Schaden in Höhe des Entgelten entstanden und ggf. die Rücksendung des Briefes. Mehr nicht ! Alle anderen Kosten sind von der Post selbst zu tragen. Die Post hat damit ständig Erfolg, denn wer geht schon zum Rechtsanwalt oder klagt bei solch einen Betrag geschweige welcher Rechtsanwalt nimmt sich der Sache an, da diese Kosten erheblich teurer sind und von der Post nicht ersetzt werden müssen. Erst Kosten in einem Gerichtsverfahren sind Aufrechenbar. Auch eine RechtsschutzVersicherung wird hier keine Deckungszusage erteilen und ggf. ist einea Selbstbeteiligung höher. Das Verhalten der Post als Staatsunternehmen ist hier hinterhältig und nutzt die Monopolstellung hierzu aus.

  3. Michael Pierschke sagt:

    Habe gestern ebenfalls solch ein Schreiben mit dieser Forderung, incl. Inkasso Androhung & weiterer rechtlicher Schritte erhalten. Soll zusätzlich einen Fragebogen ausfüllen. Ich sehe das nicht ein. Kann ich es einfach ignorieren?? Herzliche Grüße, Michael Pierschke !

    • klartext-jura sagt:

      Rechtsberatung im Einzelfall ist mir hier nicht möglich. Generell kann ich aber sagen, dass Ignorieren in aller Regel keine gute Strategie ist.

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