Die 23 fehlenden Stimmen der Grünen im Saarland – ein rechnerisches Mysterium?

Der Postillon (Achtung, Satire!) titelte vergangene Woche „23 Saarländer Grünen-Wähler erwachen nach wilder Party: „So, und jetzt müssen wir dringend wählen gehen. Es ist doch noch Sonntag, oder?“ In dem Beitrag heißt es dann:

„Allmählich begreifen die 23, dass sie nicht nur bis in die Morgenstunden gefeiert, sondern auch den kompletten Sonntag verschlafen haben. „Haha, krass“, sagt Susanne und zuckt mit den Schultern. „Aber es wird ja jetzt kaum auf unsere paar Stimmen angekommen sein. Wer will Kaffee?“

In den Medien ist insgesamt vielfach der Eindruck vermittelt worden, dass 23 zusätzliche Wählerinnen und Wähler für die Grünen den Einzug in den Landtag ermöglicht hätten. Aber ist dies tatsächlich so?

Ausgangspunkt der Überlegungen muss § 38 des saarländischen Wahlgesetzes sein. Dort heißt es in Absatz 1:

Bei der Verteilung der Sitze werden nur die Wahlvorschläge berücksichtigt, die mindestens fünf vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

Das ist die bekannte 5%-Hürde.

Also rechnen wir anhand der derzeit vorliegenden Zahlen (vorläufiges Ergebnis, 27.03.2022, 21:00:08):

  • Gültige Stimmen: 452.411
  • Stimmen Grüne: 22.598

Die Formel, um auszurechnen, wie viel Prozent der Stimmen auf die Grünen entfallen sind, lautet:

100 / 452.411 * 22.598

So kommen die Grünen auf 4,995% der Stimmen. Soweit keine Überraschung und kein Neuigkeitswert. Aber wie wäre das Ergebnis in dem hypothetischen Fall, dass 23 zusätzliche Saarländerinnen und Saarländer zur Wahl gegangen wären und die Grünen gewählt hätten? Dabei muss man berücksichtigen, dass sich in dieser Variante nicht nur die Stimmenzahl für die Grünen um 23 erhöht hätte, sondern gleichzeitig auch die Gesamtzahl der gültigen Stimmen, also so:

  • Gültige Stimmen: 452.411 + 23 = 452.434
  • Stimmen Grüne: 22.598 + 23 = 22.621

Unser Rechenweg lautet nun:

100 / 452.434 * 22.621 = 4,9998

Damit hätten die Grünen die 5%-Hürde im Ergebnis nicht genommen. Es muss also mit der Formulierung, dass 23 Stimmen fehlten, etwas anderes gemeint sein. Bei gleichbleibender Anzahl der insgesamt gültigen Stimmen, müssten 23 zusätzliche Stimmen auf die Grünen entfallen, die irrtümlich anderen Parteien zugeschrieben wurden. Das bedeutet rechnerisch:

  • Gültige Stimmen: 452.411
  • Stimmen Grüne: 22.598 + 23 = 22.621

Das hätte dann zu folgender Rechnung geführt:

100 / 452.411 * 22.621 = 5,000

Und in der Tat: Dann wäre die 5%-Schwelle erreicht.

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