Handelsrecht X.0

Ich glaube, ich werde alt :-). Angesichts einer aktuellen Entwicklung ist mir nämlich erneut eine Erinnerung an mein Studium gekommen. Gute Vorlesungen vergisst man eben nicht so schnell. Ich spreche vom elektronischen Handelsregister.

In der Vorlesung „Handelsrecht“ wollte uns Professor X. einen Ausflug in die virtuelle Welt „spendieren“ und nahm uns mit ins elektronische Handelsregister. Die Konsultation dieses elektronischen Registers war damals kostenpflichtig. Deswegen ist das „Spendieren“ wörtlich zu nehmen. Professor X. trug nämlich die Kosten aus eigener Tasche. Wir durften ein saarländisches Unternehmen wählen, dessen Daten dann – kostenpflichtig! – gemeinsam betrachtet wurden.

Wahrscheinlich kann man jetzt schon ahnen, auf welchen Wandel ich hinaus will: Seit dem 01.08.2022 kann das elektronische Handelsregister kostenlos und ohne Registrierung konsultiert werden. Als Grund für diese Öffnung des elektronischen Handelsregisters wird auf der Webseite www.handelsregister.de angegeben, dass es sich um eine Maßnahme im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) handele. Es ist immer noch eine gute Idee, in der Handelsrechtsvorlesung dieses Register aufzurufen. Denn viele Vorschriften im Handelsrecht erschließen sich anschaulich erst, wenn man ihre Abbildung im Handelsregister gesehen hat. Da jetzt keine besonderen Investitionen mehr erforderlich sind, steht der Einbeziehung in die Vorlesung nichts mehr im Wege und man kann sogar – anders als damals – die Daten für mehrere Unternehmen aufrufen. Das hätten wir seinerzeit schon gerne getan. Denn es war schwer, sich in der Vorlesung auf ein bestimmtes saarländisches Unternehmen zu einigen (Ich glaube mich zu erinnern, dass es am Ende die Saarstahl AG war). Nun jedoch genug für diesmal der nostalgischen Erinnerungen. Aber Bob Dylan hat schon Recht: The Times They Are A-Changin‘.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert