Wie kann man sich „Künstlicher Intelligenz“ nähern?

„Künstliche Intelligenz“ ist in aller Munde und in juristischen Debatten nahezu allgegenwärtig. Das führt zu der Frage, wie man sich in dieses Themenfeld einarbeiten kann. Für erste Schritte gibt es ein empfehlenswertes Angebot. Es stammt aus Finnland. Entwickelt wurde es von der finnischen Unternehmensberatung MinnaLearn zusammen mit der Universität Helsinki und hat sich bereits vielfach bewährt. Es handelt sich um ein kostenloses Online-Angebot, das bisher ca. 850.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer absolviert haben. Nach dem erfolgreichem Durcharbeiten – das Lerntempo kann man selbst bestimmen – erhält man ein (gleichfalls kostenloses) Zertifikat.

Das (auch auf Deutsch verfügbare) Angebot trägt den Titel „The Elements of AI“. Es umfasst die folgenden sechs Kapitel:

  • Was ist KI?
  • Probleme lösen mit KI
  • Reale Anwendungen
  • Maschinelles Lernen
  • Neuronale Netze
  • Auswirkungen

Der mit dieser Ausarbeitung verbundene Anspruch lautet, man wolle das nötige Grundlagen- und Orientierungswissen „ohne komplizierte Mathematik oder Programmierung“ vermitteln.

Als Ermunterung, sich zu registrieren, hier ein Zitat aus der Lektion „Was ist KI?“:

Selbst KI-Forscher können KI nicht exakt definieren. Das Gebiet befindet sich vielmehr in einem permanenten Definitionsprozess – zum Beispiel wenn Themen als Nicht-KI eingestuft werden oder sich neue KI-Thematiken entwickeln.

In einem alten Informatikerwitz wird KI definiert als „coole Sachen, die Computer nicht können“. Ironischerweise ist es KI auf Basis dieser Definition unmöglich, sich weiterzuentwickeln: Sobald wir eine Möglichkeit finden, etwas Cooles mit einem Computer zu machen, hat dies nicht länger etwas mit KI zu tun. Aber es liegt auch ein Fünkchen Wahrheit in der Aussage des Witzes. 

https://course.elementsofai.com/de/1/1

Wenn man das „Fünkchen Wahrheit“ kennenlernen will, empfiehlt es sich weiterzulesen.

Ein Kommentar

  1. Antarmis sagt:

    Zur grundständigen Definition von Intelligenz – ein äußerst kurzer Laienkommentar

    Unter künstlicher Intelligenz müssten wir die maschinelle oder elektronische Schaffung von derjenigen Intelligenz verstehen, die grundsätzlich dem Menschen wesenseigen ist. Dann aber stellt sich die Frage nach dem Begriff der Intelligenz an und für sich. Was also ist darunter zu verstehen?

    Lediglich auf den begrifflichen Sinnzusammenhang dieser Zeilen gestützt, erlaube ich mir eine grundständige Definition von Intelligenz:

    Ein wesentlicher Aspekt von Intelligenz ist die Befähigung des Menschen, eines Lebewesens, einer Maschine oder etwas anderem, abstrakte und konkrete Frage- sowie Problemstellungen, zu denen es weithin keine Musterlösung, keine schematische Abfolge und auch keinen Lösungsalgorithmus gibt, durch den reinen Vorgang der eigenständigen Kenntniserlangung zu lösen.

    (Anmerkung: Hiernach kann ein Hochleistungstaschenrechner, der einige hundert Milliarden Nachkommastellen der Kreiszahl „Pi“ berechnet, nichts mit Intelligenz zu tun haben.)

    Die Kenntniserlangung wiederum erfordert die Fähigkeit zur Reflexion der erlangten Erkenntnisse in der Gestalt, in der sie durch stetigen Abgleich des Erlangten – mit der Sachlage selbst – den Vorgang der Lösungsfindung vorantreibt. Durch sie lernen wir. Das Lernen ist insoweit ein nicht unwesentlicher Teil der Befähigung zur Intelligenz.

    Jetzt habe ich nur ganz kurz in das Thema von der künstlichen Intelligenz hineingeblickt und schon erscheinen tausend neue Perspektiven. Auch die Metaphysik winkt schon zu. Ja kann es denn Intelligenz ohne Bewusstsein geben? Ist sich das Intelligente nicht auch sich seiner selbst bewusst?

    Ein Jurist würde wohl an dieser Stelle zu Recht sagen, es kommt darauf an.

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