Nach der Lektüre des Beitrags „Versöhnungsversuch: Auf welche Fristen bezieht sich § 1567 Abs. 2 BGB?“ hier im Blog, könnte man sich die Frage stellen, ob es aufwendig ist, die Entstehungsgeschichte eines Gesetzes aus den 70er Jahren zu rekonstruieren. In Klausuren wird sich diese Problematik nicht stellen. In Hausarbeiten wird aber üblicherweise erwartet, dass auch eine historische Auslegung betrachtet wird.
Die kurze und gleichzeitig klare Antwort auf die eingangs gestellte Frage lautet im Zeitalter der Digitalisierung (in der analogen Welt war das noch anders): „Nein“. Denn mit dem DIP steht zu Recherchezwecken eine übersichtliche, gut benutzbare Datenbank zur Verfügung, die auch für ältere Gesetze den Weg zu den Materialien ebnet. DIP steht nicht für eine würzige Soße, sondern für „Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien“. Wenn man sich dort zum Beispiel über das „Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG)“ informieren möchte, so erhält man Informationen zu diesem Gesetz und zwar von den Anfängen des Gesetzes bis hin zur Verkündung. Im Detail werden Informationen u.a. unter folgenden Rubriken zur Verfügung gestellt:
- Initiative
- Zustimmungsbedüftigkeit
- Beratungsstand
- Verkündung
- Inkrafttreten
- Wichtige Drucksachen
- Plenum
- Verbundene Vorgänge
Besonders die Drucksachen dürften eine ergiebige Quelle sein, wenn man bei einer Hausarbeit im Rahmen der historischen Auslegung Argumentationen nachzeichnen und diskutieren will. Als Quelle ist dann nicht die Webseite zu nennen, sondern die Kennzeichnung des relevanten Dokuments, z.B. „BT-Drs. 7/4463, Seite X“. Dabei handelt es sich dann, was den Willen des Gesetzgebers angeht, um eine Primärquelle.
Nach alledem kann man sagen: DIP könnte man auch verstehen als „Das ist perfekt“.
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