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LTO zur Frage: „Ist es möglich, ganz allgemein ‚die Armen‘ zu beerben?“

Der neue LTO- Newsletter 39/2017 ist da. Man sieht das Quiz zum Erbrecht und denkt: Ein paar Minuten Selbsttest mit diesem Quiz können nicht schaden, schließlich ist das Erbrecht wenigstens in den Grundzügen immer wieder Gegenstand von Klausuren in der ersten juristischen Prüfung.

Verwundert sieht man sich gleich im Vorspann zum Quiz der folgenden Frage ausgesetzt: Kann man „die Armen“ beerben?

Das ist dann anschließend die Frage 5:

 

Passt die Antwort zu der gestellten Frage?

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Darf nur das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsnorm für verfassungswidrig erklären?

Vor zwei Wochen ging das Thema der „Mietpreisbremse“ (§ 556d BGB) durch die Medien. Anlass war ein Hinweisbeschluss der 67. Kammer des LG Berlin, in dem die Auffassung des Gerichts zum Ausdruck kam, § 556d BGB sei verfassungswidrig. Für das konkrete Verfahren spielte diese Problematik dann keine Rolle mehr. 

In der Berichterstattung über diesen Fall kam öfter zur Sprache, wer die Kompetenz habe, eine Rechtsnorm für verfassungswidrig zu erklären. Dazu konnte man bei DerWesten lesen:

Gekippt ist die Regelung zur Mietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch aber nicht: Nur das Bundesverfassungsgericht darf eine Rechtsnorm für verfassungswidrig erklären.

Das führt nun zu der Frage: Trifft es zu, dass nur das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsnorm für verfassungswidrig erklären darf?

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Der Bundesfinanzhof und die Brezenläufer: Steuerrechtliche Klarheit rechtzeitig zum Oktoberfest

Das Oktoberfest ist in vollem Gange. Begonnen hat es am 16.9. Rechtzeitig vorher wurde vom Bundesfinanzhof eine für die weitere Abwicklung dieses Festes zentrale Frage entschieden:

Unterliegt die Abgabe von Brezeln („Wiesnbrezn“) in Festzelten durch einen vom Festzeltbetreiber personenverschiedenen Unternehmer dem ermäßigten Umsatz-Steuersatz?

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Guter Rat zur Bundestagswahl: Der Ersatz-Stimmzettel – falls nötig

Die Bundestagswahl steht bevor, und da könnte die folgende Frage praxisrelevant werden. Möglicherweise kann sie sogar prüfungsrelevant werden. Deswegen sei ein entsprechender fiktiver Prüfungsdialog für die Darstellung gewählt.

Prüfer: „Stellen Sie sich vor, Ihnen sei beim Ankreuzen auf dem Stimmzettel ein Irrtum unterlaufen? Was können Sie tun?“

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§ 22 Abs. 1 Nr. 1 KUG: Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte

Julia Stinner schreibt in der JuS 2015, 616 (620):

Bedenkenswert ist auch, dass A durch das Geschehen zu einer relativen Person der Zeitgeschichte geworden ist und sich daher die erneute Berichterstattung gefallen lassen muss.

Relative Person der Zeitgeschichte? Da gab’s ja mal was…

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