Kürzlich berichtete bei LinkedIn ein Anwalt über ein Schreiben, das er vor einiger Zeit von einem Kollegen erhalten habe. Dieses Schreiben lautete wie folgt:
Scheiße Sehr geehrter Herr Kollege,
Unsere Mandantin hat mit Eingabe zum LG Lüneburg vom 31. August 2017 verbindlich erklärt, dass sie den Vergleich laut Protokoll vom 07. August 2017 nicht widerrufen wird. Demgemäß hat sie auch den Vergleich bis 7. September 2017 nicht widerrufen. Der Vergleich ist damit rechtskräftig zustande gekommen.
Entstanden war dieses merkwürdige Anwaltsschreiben offensichtlich aufgrund eines Missgeschicks bei einem Diktat mit Spracherkennung. Es wurde spekuliert, dass das anstößige Eingangswort sich möglicherweise darauf bezogen habe, dass bei Diktatbeginn Kaffee verschüttet worden sei. Andere Szenarien sind gleichfalls denkbar. Wie dem auch sei: Wie ließe sich sowas vermeiden?
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