Archiv für Allgemein

„Echter Besitzer“?

Autos und Pferde sollen die Lieblinge der Prüfungsämter sein. Und in der Tat: Autos spielen in Klausuren immer wieder eine Rolle. In diesem Zusammenhang ist es in Klausursituationen häufig geboten, sich mit der Frage des gutgläubigen Erwerbs auseinanderzusetzen. Schauen wir uns eine kurze Konversation an, die mir vor ein paar Tagen „zugespielt“ wurde. Es geht in diesem Beispiel um den potentiellen Erwerb eines Gebrauchtwagens zwischen einem privaten Verkäufer und einem privaten Käufer:

Ist die Frage, ob der Verkäufer „der richtige Besitzer“ ist, tatsächlich sinnvoll?

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Helikopterlandeplatz für rechtswissenschaftliche Fakultät

Im Wettbewerb der Fakultäten spielt immer mehr die Erreichbarkeit eine Rolle. Der nächst erreichbare Flughafen liegt häufig etwas zu weit entfernt, so auch in Bielefeld. Eine dankenswerte studentische Initiative hat nun an der Universität Bielefeld dadurch für Abhilfe gesorgt, dass die Fakultät für Rechtswissenschaft per Helikopter erreichbar ist. Die Bielefelder Fakultät für Rechtswissenschaft ist damit die erste (und einzige) Fakultät in Deutschland, die mit einem solchen Qualitätsmerkmal punkten kann.

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„Halver Hahn“ in Trier

Das Thema „Halver Hahn“ wurde hier im Blog ja bereits besprochen. Ein Besuch in dem Restaurant „früh bis spät“ in Trier bietet nun Anlass für eine erneute Befassung mit der Problematik :-). Sie soll verdeutlichen, dass wir in Klausuren immer mit Fallmodifikationen rechnen müssen. Werfen wir gemeinsam einen Blick auf einen kleinen Ausschnitt aus der Karte:

Bestellt werden kann also „Halve Hahn met Röggelche“ für 5,90 Euro. Ohne einen weiteren Zusatz könnte man in Trier (anders als in Köln) vielleicht tatsächlich einen halben Hahn mit Roggenbrötchen erwarten.

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ChatGPT ante portas?

Fast ist man versucht zu sagen: Ein Gespenst geht um in der juristischen Zunft. Es trägt den Namen ChatGPT. Was traut man diesem System künstlicher Intelligenz nicht alles zu. Es soll in der Lage sein, Aufgaben für das Staatsexamen so zu lösen, dass man mit der Note „befriedigend“ bestehen kann. Es soll in der Lage sein, anwaltliche Schreiben zu verfassen, die den Mandanten über ein in seiner Sache ergangenes Urteil informieren. Es soll in Lage sein, juristische Hausarbeiten zu verfassen, die nicht mehr erkennen lassen, ob sie von einem Menschen oder einer KI verfasst worden seien. Kurzum: Der Turing-Test sei bestanden. Allerdings sind auch leichte Zeichen von Panik unverkennbar. Manche Berufsträger sehen in ChatGPT bereits einen Konkurrenten. Die Stimmungslage schwankt also zwischen Euphorie und Angst. Es fragt sich aber, ob wirklich Grund für derartige Emotionen besteht. Machen wir die Probe auf´s Exempel und betrachten – weil dies in einer Veranstaltung seitens der Studierenden angeregt wurde – die Bearbeitung eines simplen juristischen Falles.

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Telegramm, oder: Der nostalgische Gesetzgeber

Die nächste Bundestagswahl liegt noch etwas in der Zukunft. Wenn Sie denn bevorsteht, könnte man auf den Gedanken kommen, die Erteilung eines Wahlscheins zu beantragen. Wie dies zu geschehen hat, ist in § 27 Bundeswahlordnung (BWO) geregelt:

(1) Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 57 gilt entsprechend. […]

Worüber könnte man hier bei der Lektüre von § 27 Abs. 1 BWO stolpern?

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