Normenketten auswendig zu lernen, ist anstrengend. Besser ist es, wenn man Normenketten versteht und damit jederzeit selbst konstruieren kann. Betrachten wir dazu heute folgendes Beispiel:
Daher klagt er vor den Zivilgerichten (gem. §§ 22, 23 KUG, §§ 823, 1004 BGB) auf Unterlassung, dass die Dokumentation im Internet bereitgehalten wird.
(Julia Stinner, JuS 2015, S. 616)
Sollten wir bei einer Klage, bei der die Unterlassung der Bereithaltung einer Dokumentation im Internet begehrt wird, diese Anspruchsgrundlage so anführen?