Jura lernen mit Thomas Tuchel: Die kurze Freiheitsstrafe

Am 17.12.2016 wurde Marco Reus im Bundesliga-Spiel gegen Hoffenheim in der 41. Minute des Platzes verwiesen.

Beim Abgang in die Kabine soll er aus Ärger darüber gegen eine Plexiglas-Scheibe im Kabinengang der Sinsheimer Arena getreten haben. Aber das wäre ein anderes Thema (§ 303 Abs. 1 StGB?), das hier und heute nicht weiter verfolgt werden soll.

Nach nahezu übereinstimmender Meinung wurde Marco Reus zu Unrecht des Platzes verwiesen, was seinen Ärger erklären mag (das wäre aber kein Rechtfertigungsgrund für eine Sachbeschädigung). Der Platzverweis ließ Thomas Tuchel nicht ruhen. Er griff drei Tage später in einer Pressekonferenz das Thema wie folgt auf:

Es fühlt sich schon so ein bisschen an als, – ja – keine Ahnung, als würdest Du beim Ladendiebstahl erwischt vom Kaufhausdetektiv, und in der Kamera stellt sich raus, du hast gar nichts geklaut, da gehst Du trotzdem ne Woche in den Bau, weil – ja – der Detektiv hat gedacht er hat´s gesehen und dann ist das halt so. Und wenn man sich das mal vorstellt, wie absurd das ist, so fühlen wir uns gerade.

(00:27 – 00:45)

Das führt nun zu der Frage, ob es eine einwöchige Freiheitsstrafe geben darf.

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„Glühweintassendiebstahl“ auf dem Weihnachtsmarkt

Die Bild-Zeitung beschäftigt sich immer wieder mit rechtlichen Fragen. Gerade wurde dort der Frage nachgegangen, ob man den Glühweinbecher auf dem Weihnachtsmarkt behalten werden darf oder ob man ihn nach dem Trinken des Glühweins zurückgeben muss. Dazu hat die Bild-Zeitung den Rechtsanwalt Dr. Otto Bretzinger als Rechtsexperten befragt. Dieser erläutert:

Das Pfand ist nicht mit dem Kaufpreis gleichzusetzen. Rein rechtlich gesehen hat der Kunde nur den Glühwein gekauft, die Tasse gehört weiterhin dem Wirt. Das Pfand dient lediglich dazu, dass der Becher unbeschadet den Weg zurückfindet. Wer den Becher einfach einsteckt, begeht eigentlich eine Straftat, nämlich Diebstahl.

Begeht derjenige, der eine Glühweintasse unter den gegebenen Umständen mit nach Hause nimmt, tatsächlich einen Diebstahl im Sinne von § 242 Abs. 1 StGB? Weiterlesen

tempora muntandur?

Heute mal wieder eine kleine Orthographie-Übung nach dem Motto „Finde die Fehler“. In BeckRS 2015, 17298 lesen wir den folgenden Titel für eine Gerichtsentscheidung:

BGH: Keine Absicht der rechtswidrigen Zeugnung des Freiers aufrgund Rückzahlungszahlungsanspruchs des Entgelts gegenüber Prostutuierten – tempora muntandur ?

Diese Überschrift zum Beschluss des BGH (vom 21.07.2015 mit dem Aktenzeichen 3 StR 104/15) steckt voller Rätsel, die sich aber wie folgt auflösen lassen.

Um wie viele Tippfehler handelt es sich in dem Zitat?

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„Strafporto“ – tempi passati?

Führich, Wirtschaftsprivatrecht, 2014, S. 65 schreibt:

c) Zugangshindernisse

[…]

Beispiel: Einen unterfrankierten Brief braucht der Empfänger wegen des Strafportos nicht anzunehmen.

Noack/Uhlig, JA 2012, 740 (744) formulieren:

Der Erklärungsempfänger ist bspw. zur Verweigerung berechtigt, wenn er Strafporto zahlen oder sich beleidigenden Äußerungen aussetzen müsste.

In der Sache ist die Feststellung sicher richtig. Doch ist „Strafporto“ die korrekte Terminologie?

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Trost in schweren Dissertationszeiten

Play fast. Be smart. Wear your lucky shoes. And don’t step in any sinkholes.

(S. 50)

Wer versucht, eine Dissertation zu schreiben, durchlebt Höhen und Tiefen. In den eher stimmungsmäßig problematischen Phasen sehnt man sich nach Zuspruch und Ermunterung. Hier empfiehlt sich dann zum Beispiel ein Griff zu dem von Thomas Meuser herausgegebenen Buch mit dem Titel

Promo-Viren

Zur Behandlung promotionaler Infekte und chronischer Doktoritis

3., kurierte Auflage

Wiesbaden, 2014

122 Seiten

PferdObwohl das Buch aus einer betriebswirtschaftlichen Umgebung stammt, können auch Doktoranden anderer Fächer den einen oder anderen Nutzen daraus ziehen und an der Lektüre Freude haben.

Nützlich ist für alle diejenigen, die den ersten Satz der Dissertation am Anfang schreiben wollen, bereits der einleitende Hinweis:

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