Schadensersatz oder Schadenersatz?

Man könnte meinen, dass es relativ egal ist, ob man in einer Klausur nun Schadensersatz oder Schadenersatz schreibt. Aber leider sieht es nicht jeder Korrektor so. Man braucht also eine remonstrationsfeste Lösung.

Ausgangspunkt jeder Überlegung eines Juristen sollte der Gesetzestext sein.

§ 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

§ 37b WpHG: Schadenersatz wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen

Man könnte weitere Gesetze durchsuchen, aber die Feststellung, dass der Gesetzgeber nicht einheitlich vorgeht, lässt sich auch jetzt schon treffen.

Ein Blick in Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten:

Zunächst die 6. Auflage von 2012:

Rn. 448: „Es heißt … ‚Schadensersatz‘, nicht ‚Schadenersatz‘.“

Fn 555 dazu: „S. Duden, aA der Gesetzgeber des BGB.“

Im Duden heißt es aber, dass sowohl Schadenersatz als auch Schadensersatz eine mögliche Schreibweise darstellt.

Und dass der Gesetzgeber des BGB einer anderen Ansicht sein soll, überzeugt auch nicht, denn seit das BGB amtliche Überschriften hat (2002), heißt es Schadensersatz.

Dann die 7. Auflage 2014:

Rn. 244: „Es heißt … im juristischen Sprachgebrauch analog zur Terminologie des BGB ‚Schadensersatz‘ nicht ‚Schadenersatz‘.“

Fn. 275: „Im <wohl: Der, M.H.> Duden hingegen geht von ‚Schadenersatz‘ als Normalfall aus, weist aber auf den Gebrauch von ‚Schadensersatz‘ im BGB hin.“

Heißt es in der juristischen Orthographie auch dann, wenn man mit dem WpHG arbeitet, Schadensersatz analog zur Terminologie des BGB? Sollte man sich nicht an der Terminologie des jeweiligen Gesetzes orientieren?

In der JuS-Redaktion scheint man die Debatte lockerer zu sehen:

JuS 2014, S. 45ff: 7-mal „Schadensersatz“ zu 12-mal „Schadenersatz“!

Mögen die Korrektoren der liberalen Linie der JuS folgen … 🙂

8 comments

  1. […] Ein wesentlicher Teil des Blogs besteht darin, dass mit spitzer Feder Ungereimtheiten in der juristischen Literatur aufgespießt werden. Dabei ist ein gewisser Hang zur Übertreibung allerdings nicht zu übersehen. Muss etwa auch eine geringfügige Datumsverwechslung (14.12.2016 statt 14.12.2015) wirklich zum Gegenstand eines 3054-Zeichen (Leerstellen eingeschlossen) umfassenden Beitrags gemacht werden? Da Leserinnen und Leser jedoch mit dem Stilmittel der Übertreibung und den Auslegungsmethoden aus der juristischen Literatur vertraut sein dürften, werden sie durch die Lektüre keinen persönlichen Schadenseinschlag erleiden (vgl. zur Frage der Schreibweise mit oder ohne Fugen-S diesen Beitrag). […]

  2. Ruth Baldwin sagt:

    Ich finde es erfreulich und sympathisch, dass hier mitunter mit (humorvoll ironisch) gespitzter Feder geschrieben wird. Die Materie ist trocken genug.

    • klartext-jura sagt:

      Danke für die Blumen. Es ist hin und wieder schön, ermuntert zu werden.

      • Daniel sagt:

        Ist es tatsächlich hin und wieder schön, ermuntert zu werden; oder ist es schön, hin und wieder ermuntert zu werden?

        • klartext-jura sagt:

          Wie wäre es mit folgender Hypothese:
          Die beiden Formulierungen sind logisch äquivalent.
          Und wenn nicht: Dann sollte es auch in diesem Sinne gemeint sein.
          In jedem Fall aber danke für die Einladung zum terminologischen Nachdenken.

  3. Joachim sagt:

    Logisch äquivalent? Im ersten Fall ist es manchmal nicht schön, ermuntert zu werden, im zweiten Fall ist es immer schön, (wenn auch nur hin und wieder) ermuntert zu werden – einen deutlicher Unterschied!

    • klartext-jura sagt:

      Deswegen war ich ja mit meiner Antwort vorsichtig („und wenn nicht“). Ich ziehe also meine Hypothese zurück. Und danke natürlich … .

  4. Unser Professor an der Uni hat damals rumgeschrieen „das heißt Schadensersatz und nicht Schadenersatz“. Das ist mir im Gedächtnis geblieben.

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