Das mehrdeutige B, oder: Chaos vorprogrammiert … .

In der RÜ 11/201Chaos4 referiert Claudia Haack auf den S. 694f ein Urteil. Dazu beschreibt sie den Sachverhalt wie folgt:

„Der Erblasser E war kinderlos und im Zeitpunkt seines Todes verwitwet. Sein vorverstorbener Bruder B hatte zwei Kinder, die Söhne A und B. P, die Tochter des B, ist das Patenkind des Erblassers E.“

Wir haben also zwei verschiedene Personen, die „B“ heißen, nämlich zum einen den Bruder des E und zum anderen einen Sohn des B.

Was lernen wir daraus?

Nicht immer gibt es im Sachverhalt unterschiedliche Abkürzungen für die verschiedenen Personen. Fehlen diese, müssen wir selbst eine Abkürzung finden. Dabei sollten wir genau darauf achten, dass wir eine Verwechslungsgefahr vermeiden. Man darf sich gar nicht vorstellen, wie eine mündliche Prüfung mit dem RÜ-Fall und dem mehrdeutigen B verlaufen würde.

Wie wäre es im vorliegenden Fall mit BB für „Bruder B“ und SB für „Sohn des B“: Es muss ja nicht immer ein Buchstabe für die Abkürzung sein. Und die Verwechslungsgefahr bei BB mit „Brigitte Bardot“ oder „Betriebsberater“ dürfte gering sein, jedenfalls geringer als bei B für zwei verschiedene Personen.

Das Thema ist übrigens auch eines bei der Anonymisierung von Namen in Urteilen. Aber dazu vielleicht ein andermal.

5 comments

  1. schmidt sagt:

    und wenn Sie schon dabei sind:
    „Vorprogrammiert“ ist ein umgangssprachliches Blähwort, über das schon Heerscharen von Sprachpflegern hergefallen sind – vergebens, denn es wird immer munter weiter vorprogrammiert. Dabei wissen nicht nur Programmierer: man programmiert immer im Voraus.

    Die Silbe pro kommt aus dem Griechischen und bedeutet vor. Gramma bedeutet Schriftzeichen. Ein Programm ist also eine »Vorschrift«. Vorprogrammiert würde demnach vor-vorgeschrieben oder so ähnlich bedeuten. Die Vorsilbe vor- ist daher pleonastisch, zu Deutsch: doppelt gemoppelt

  2. Alexander Gratz sagt:

    Die Anonymisierung von Urteilen geht teilweise so weit, dass alle Personen im Sachverhalt nur noch als „XXX“ (oder „A“) bezeichnet werden. Vermutlich sparen sich die Dokumentationsstellen damit viel Arbeit, aber die Urteile werden dadurch nicht verständlicher…

  3. Erb-lasser oder aber auch Er-blasser. Passt beides:-)

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