Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 21 UWG – „gratis“, „umsonst“, „kostenfrei“

Heute geht es mal wieder um eine „Jura im Alltag“ – Beobachtung. Ich habe vor ein paar Tagen bei Rossmann eingekauft. Am Ende meines Kassenzettels befand sich dann folgender Gutschein:

Rossmann-Coupon

 

 

 

 

 

 

 

Das klingt ja erst einmal ganz gut. Wenn ich weitere Artikel kaufe, dann erhalte ich „1x altapharma Brausetabletten (80g/90g)“ gratis. Das wollte ich natürlich ausprobieren. Also: Zweiter Rossmann-Besuch zum Zwecke der empirischen Rechtsforschung. Die Auswahl an altapharma Brausetabletten ist riesig. Es gibt Brausetabletten für 0,49 Euro, aber auch solche für 0,99 Euro, 1,49 Euro und 1,99 Euro. Welche Brausetabletten sind von dem Gutschein erfasst? Aus der Beschreibung auf dem Coupon ergibt sich, dass es entweder 80g oder 90g sein müssen. Ausgeschlossen sind also beispielsweise die „altapharma Brausetabletten Magnesium + Calcium + D3“, denn diese haben ein Gewicht von 92g.

Aber wie wäre es mit den „altapharma Brausetabletten Folsäure + B3 + B12 + Jod„? Sie kosten 0,99 Euro und wiegen 80g. Das müsste also funktionieren. Weit gefehlt … Die Kassiererin teilte mir nach dankenswerten Recherchen mit, dass ich mit diesem Coupon nur Brausetabletten für 0,49 Euro erhalten könnte. Unterstellt einmal, das sei so: Darf man dann mit „1x altapharma Brausetabletten (80g/90g) gratis“ werben?

Hier hilft ein Blick ins UWG. Dort heißt es im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG:

Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Abs. 3 sind

21. das Angebot einer Ware oder Dienstleistung als „gratis“, „umsonst“, „kostenfrei“ oder dergleichen, wenn hierfür gleichwohl Kosten zu tragen sind; dies gilt nicht für Kosten, die im Zusammenhang mit dem Eingehen auf das Waren- oder Dienstleistungsangebot oder für die Abholung oder Lieferung der Ware oder die Inanspruchnahme der Dienstleistung unvermeidbar sind;

Rossmann bietet auf dem Coupon „1x altapharma Brausetabletten (80g/90g)“ gratis an. Damit fehlt es an einem Ausschluss, der die „altapharma Brausetabletten Folsäure + B3 + B12 + Jod“ ausnehmen würde. Also werden „altapharma Brausetabletten Folsäure + B3 + B12 + Jod“ als scheinbar gratis angeboten, obwohl dafür Kosten zu tragen sind – der Coupon wird für dieses Produkt nämlich nicht akzeptiert. Jetzt frage ich mal bei Rossmann, wie die das sehen :-). Vielleicht antworten sie ja: „Minima non curat praetor“.

Update:

Rossmann hat mir in einer ausführlichen und sehr freundlichen E-Mail mitgeteilt, dass sich hinsichtlicher der EAN ein Fehler eingeschlichen hat.

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