Zum 2. Geburtstag des Blogs etwas Ernsthaft-Kritisches: Rezension von Numerius Negidius

Geburtstage sind Anlässe inne zu halten und nachzudenken. Die Zeit vergeht schnell. Auf den 1. Geburtstag des Blogs am 02.11.2015 folgt nun der 2. Geburtstag. Ich freue mich, dass mir Numerius Negidius aus diesem Anlass eine Rezension zur Verfügung gestellt hat, die ich hier mit seiner freundlichen Einwilligung (§ 183 S. 1 BGB) gratis und ungekürzt veröffentlichen darf.

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Zwei Jahre klartext-jura – Und (k)ein bisschen weise?

Numerius Negidius

Der 2. Geburtstag des Blogs klartext-jura gibt Anlass für eine kritische Gesamtbetrachtung.

Es handelt sich zweifelsfrei um ein von großem Fleiß geprägtes Projekt, wie schon die tapfer durchgehaltene Frequenz von durchschnittlich zwei Beiträgen pro Woche beweist. Indessen würde man sich wünschen, dass die überwiegend anzutreffenden Publikationstage Montag und Freitag strenger eingehalten würden. Diesem Gedanken entsprechend ist noch kritisch hervorzuheben, dass sich die Verfasserin doch einige Auszeiten gegönnt hat. Dies mag ihr zugestanden werden, da diese sich meistens an Ferien und/oder Feiertagen orientieren.

Ein wesentlicher Teil des Blogs besteht darin, dass mit spitzer Feder Ungereimtheiten in der juristischen Literatur aufgespießt werden. Dabei ist ein gewisser Hang zur Übertreibung allerdings nicht zu übersehen. Muss etwa auch eine geringfügige Datumsverwechslung (14.12.2016 statt 14.12.2015) wirklich zum Gegenstand eines 3054-Zeichen (Leerstellen eingeschlossen) umfassenden Beitrags gemacht werden? Da Leserinnen und Leser jedoch mit dem Stilmittel der Übertreibung und den Auslegungsmethoden aus der juristischen Literatur vertraut sein dürften, werden sie durch die Lektüre keinen persönlichen Schadenseinschlag erleiden (vgl. zur Frage der Schreibweise mit oder ohne Fugen-S diesen Beitrag).

Positiv wirkt sich im Blog-Kontext aus, dass mit einer gewissen Regelmäßigkeit beigetragene Einwände einer Vielzahl von Leserinnen und Lesern (wie z.B. „123“, „Besonders kritischer Leser“, „Besonders seriöser Leser“, „Besonders eisenharter Verteidiger“, „Besonders unseriöser Shopbetreiber“, „Besonders fieser Prüfer“ und „Besonders seriöser Schokoriegelhersteller“) für die nötige Balance sorgen und die Autorin vor die Herausforderung stellen, ihre Gedanken nachhaltig zu präzisieren. Rechtschreib– oder Grammatikfehler werden von der fleißigen Community umgehend korrigiert. Hier zeigt sich der Nutzen eines interaktiven Mediums im Vergleich zum Buch.

Der Rezensent kann aus eigener Erfahrung sagen, dass Zwischenrufe wie die erwähnten – auch wenn sie in wohldosierten Prisen erfolgen – schmerzlich sein können. Indessen muss man sich in Zeiten des Internets daran gewöhnen und darauf eingerichtet sein, die Erwartung einer zeitnahen Antwort zu befriedigen. Dies bedingt bei Blogs ein erhöhtes Stressniveau, dem sich auszusetzen allerdings unabdingbar ist. Insofern kann der Verfasserin ein gewisses Lob dafür ausgesprochen werden, dass sie solche Diskussionsangebote regelmäßig aufnimmt. Jedoch konnte festgestellt werden, dass leider in einem Falle eine Frist von mehreren Tagen in Anspruch genommen wurde, die allerdings ordnungsgemäß beantragt worden war.

Folgen wir zum Schluss dem Appell Shakespeares „Nehmt alles nur in allem“ (Hamlet I, 2), so wird man den Blog (noch?) insgesamt als überwiegend verdienstliche Aktivität einstufen können. Auf eine Bewertung mit Hilfe der juristischen Notenskala für die erste juristische Prüfung soll an dieser Stelle verzichtet werden. Schließlich handelt es sich hier nicht um eine mündliche Prüfung. Man wird die auf eine einzelne Antwort bezogene Bewertung von „Besonders fieser Prüfer“ als „ausreichende Leistung“ nicht generalisieren dürfen. Trotz schwankender Qualität ist da doch bewertungsmäßig noch etwas Luft nach oben: Besser geht immer!

Treveris, a. d. iv non. nov. anno 2769

3 comments

  1. CXXIII sagt:

    Einwilligung i.S.v. § 183 S. 1 BGB oder eher Einräumung eines Nutzungsrechts i.S.v. § 31 UrhG? Egal, wer wird denn so pingelig sein, zumal zum Blog-Geburtstag. Von der gemütlichen Tribüne des Lesers aus lässt sich schließlich leicht ein Tribunal veranstalten, selber publizieren ist viel schwerer. Das müssen sich natürlich auch die vielen besonders kritischen Leser ins Stammbuch schreiben lassen, die hier kommentierend ihr Unwesen treiben, mögen sie nun in urbe treverorum, in oppidis mediomatricorum oder sonstwo aufzufinden sein. Andererseits ließe sich denen mit einer vorsichtigen Erweiterung des volkspädagogischen Ansatzes dieses Blogs wahrscheinlich leicht der Wind aus den Segeln nehmen. Erneut egal: Hauptsache, die Autorin weiß, in welchen Hafen sie will, dann werden sich die günstigen Winde schon einfinden (= Abwandlung eines Sinnspruchs des unter jüngeren JuristInnen berühmten Philosophen Karl-Edmund Hemmer).

    Treveris, a. d. XIV Cal. Dec. Anno MMDCCLXIX

    CXXIII

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