Ab in die „Gerichtsferien“ :-)

Der Sommer steht an und wieder stellt sich die Frage nach der Sommerpause im Blog (vgl. dazu bereits den Abschied in den Sommer im letzten Jahr „Summertime and the livin’ is easy„).

Dafür bedarf es einer „Rechtsgrundlage“ oder wenigstens einer rechtlich orientierten Erwägung. Diesmal sollen die „Gerichtsferien“ den Bezugspunkt bilden. Man hört ja, dass hin und wieder sogar in mündlichen Prüfungen dieses historische Thema fröhliche Urständ feiert.

An den deutschen Gerichtsferien kann ich mich für die Sommerpause des Blogs nicht orientieren, denn die gibt es so seit 1997 nicht mehr. Bis dahin ordnete § 223 ZPO an:

(1) Der Lauf einer Frist wird durch die Gerichtsferien gehemmt. Der noch übrige Teil der Frist beginnt mit dem Ende der Ferien zu laufen. Fällt der Anfang der Frist in die Ferien, so beginnt der Lauf der Frist mit dem Ende der Ferien.

[…]

Der Zeitraum für die Gerichtsferien war in § 199 GVG festgelegt:

Die Gerichtsferien beginnen am 15. Juli und enden am 15. September.

Davon ist folgende Regelung übrig geblieben:

§ 227 ZPO: Terminsänderung

(3) Ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Termin, mit Ausnahme eines Termins zur Verkündung einer Entscheidung, ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung zu verlegen. Dies gilt nicht für

[…]

Da nun aber eine Sommerpause vom 1. Juli bis zum 31. August für meinen Blog etwas zu lang wäre, blicken wir rechtsvergleichend in die Schweiz.

Dort finden wir in Art. 145 ZPO die folgende Regelung zum Stillstand der Fristen:

Gesetzliche und gerichtliche Fristen stehen still:

a. vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern;
b. vom 15. Juli bis und mit dem 15. August;
c. vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar.

[…]

15. Juli bis 15. August: Das scheint für den Blog als Sommerpause angemessen. Also beschlossen und verkündet:

Heute erscheint der letzte Beitrag vor der Sommerpause, der erste Beitrag nach der Sommerpause dann dem Montag-Freitag-Rhythmus folgend am 18. August.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert