Chateauneuf-du-Pape: Eine Gemeinde-Verordnung zu Fliegenden Untertassen?

Das Internet ist voll von Erzählungen über merkwürdige Gesetze und Regelungen. Bei vielen von ihnen ist man geneigt, von vornherein „April April“ zu rufen. Da heute der Tag der wöchentlichen Blog-Veröffentlichung auf den 1. April fällt, soll mit einem Beispiel die Probe auf´s Exempel gemacht werden.

Die unter Gesichtspunkten des 1. April zu begutachtende Geschichte geht so:

Châteauneuf-du-Pape in Département Vaucluse ist weltbekannt für seinen Wein. Weniger bekannt ist, dass die Gemeinde verbotenes Terrain für ausserirdische Flugobjekte ist. 1954, als es in Frankreich zu einer Welle von UFO-Sichtungen kam, sorgte sich der Bürgermeister um Wein und Leute und erliess ein totales Lande- und Startverbot für UFOs. Es ist nicht bekannt, ob das Gesetz seither jemals zur Anwendung gelangte.

Soll man hier „April April“ rufen?

Möglicherweise nicht. Denn es gibt Evidenz für das UFO-Flugverbot in Châteauneuf-du-Pape. Da ist zunächst ein Zeugenbeweis in einem Bericht der Zeitung Le Dauphine vom 25. Juli 2010. Laut diesem Bericht erklärte der Bürgermeister von Châteauneuf-du-Pape, Jean-Pierre Boisson, er werde die Regelung zum Flugverbot für UFO´s unangetastet lassen. Diese habe sich bewährt. Seit deren Erlass sei kein UFO in Châteauneuf-du-Pape gelandet. Boisson erinnerte sodann an den früheren Bürgermeister Lucien Jeune, der im Jahre 1954 die entsprechende Verordnung erlassen habe. Er habe sie mit der Hand geschrieben. Seine feste Überzeugung sei es gewesen, dass der Präfekt sie „zerreißen“ werde, was dieser aber nicht getan habe. Und nun sei die Verordnung immer noch im Register der gemeindlichen Verordnungen verzeichnet.

Lässt sich die Beweiswirkung über diesen Bericht in einem Zeitungsinterview hinaus verstärken? Eine weiterführende Spur ist ja in dem Zeitungsartikel enthalten, der Hinweis nämlich darauf, dass Châteauneuf-du-Pape die Verordnung immer noch als geltend in einem Verzeichnis aufführe. Folgt man dieser Spur, so wird man auf der Website von Châteauneuf-du-Pape fündig. Dort findet man nämlich die Verordnung unter der Überschrift „Les arrétés et informations municipales“ in der ursprünglichen handschriftlichen Form als „Arrêté ovni“ (ovni = objet volant non identifié, französisches Äquivalent zu UFO) wie folgt zum Download angeboten:

 

Gewiss: Ein Beweis für die Rechtsgültigkeit dieser Verordnung (1954 oder heute) ist das nicht. Ein offiziell dargebotenes Dokument in Verordnungsform findet man indessen schon. Da sich jedoch nicht ausschließen lässt, dass man es mit einem tradierten Scherz zu tun hat, wäre man doch wieder bei „April April“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert