Archiv für Allgemein

„Und treiben mit Entsetzen Scherz“

So schreibt Friedrich von Schiller in seinem Lied von der Glocke. Geeignet, einen kleinen Moment des Entsetzens auszulösen, ist die taufrisch auf der Facebook-Seite „Jura-Student/in“ veröffentlichte, im Folgenden zu besprechende Nachricht.

Schon vorab sei darauf hingewiesen, dass die Nachricht inhaltlich nicht stimmt. Hier soll nämlich niemand erschreckt werden. 🙂

Also schauen wir uns die Nachricht gemeinsam an, die am Donnerstag, den 02.02.2017 um 15:04 Uhr bei „Jura-Student/in“ erschienen ist:

Weiterlesen

Zu Weihnachten

Heute ist der 23.12.2016, also ein Tag vor Heiligabend. Wir wollen nicht hoffen, dass bei irgendjemandem für den morgigen Heiligen Abend eine Zustellung ansteht. Denn diesbezüglich gibt es leider schlechte Nachrichten vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof besteht „kein offizieller Grundsatz, der eine Zustellung behördlicher Schreiben vor Weihnachten verbieten würde“. Die entsprechenden Erwägungen des Gerichts zu einer möglichen Zustellung an Heiligabend lauten:

Selbst wenn ihr dieser [Widerspruchsbescheid, M.H.] jedoch bereits an diesem Tag zugestellt worden wäre, läge darin kein Verstoß gegen § 73 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1 VwZG, da es sich bei Heiligabend nicht um einen gesetzlichen Feiertag i.S.d. Art. 1 Abs. 1 FTG, sondern nur um einen sog. „Stillen Tag“ handelt, an dem ab 14:00 Uhr Unterhaltungsveranstaltungen grundsätzlich untersagt sind (Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 FTG). Mag dieser heutzutage auch vielerorts dienstfrei sein, handelt es sich dabei gleichwohl um einen Werktag (BAG, U.v. 30.5.1984 – 4 AZR 512/81 – juris Rn. 28). Es ist auch nicht ersichtlich, wie die Klägerin durch die Zustellung an Heiligabend in ihrem Recht auf freie Religionsausübung bzw. in ihren religiösen Befindlichkeiten hätte beeinträchtigt werden können, zumal sie nach ihren eigenen Angaben nur davon Kenntnis hatte, dass an diesem Tag ein Bescheid des Beklagten hätte zugestellt werden sollen, nicht aber von dessen Inhalt. Soweit sie damit eine Störung des sog. „Weihnachtsfriedens“ rügen sollte, besteht auch kein offizieller Grundsatz, der eine Zustellung behördlicher Schreiben vor Weihnachten verbieten würde (LG Dessau-Roßlau, B.v. 17.3.2011 – 1 T 19/11 – juris Rn. 14).

(Beschluss vom 13. September 2016, 3 ZB 16.1458, Rn. 16)

Gute Nachrichten zu Weihnachten gibt es hingegen von www.klartext-jura.de:

Weiterlesen

Zivilrecht ist anders als Strafrecht – oder: Im Zivilrecht fahren keine „Dickschiffe“

Es ist immer wieder (ent-)spannend, die Videos von Anne Kissner (Bodylaw) anzusehen. Zwangloses Plaudern, sympathisch intoniert. Man bekommt ein ganz schlechtes Gewissen, wenn sich der innere kritische Begleitwille meldet. Aber ich fürchte, diesmal ist eine kleine Zusatzbemerkung unvermeidlich. Es geht um das Video „Skizzen erstellen in der Klausur – Tipps fürs Jura Studium – Rechtswissenschaften„.

Zitat:

Sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht gibt es ja Anspruchsgrundlagen oder Straftatbestände, die wichtiger sind und auf die ganz klar der Schwerpunkt zu legen ist, wohingegen die später zu prüfenden Anspruchsgrundlagen oder Straftatbestände eher nur kurz gezeigt werden soll, dass man sie erkannt hat.

(4:25 – 4:44)

Weiterlesen

3 gewinnt – ab nach Münster?

Pünktlich zum Beginn des neuen Semesters hat der Uni Spiegel mit „Studierenden-Bashing“ zugeschlagen:

Vier Professoren reden Klartext
Ihr Studenten nervt!
Unpünktlich, unvorbereitet, unwissend – Studenten können die Pest sein, wenn man sich von ihnen seit Jahren die gleichen Ausreden für verbummelte Hausarbeiten und nicht gelesene Texte anhören muss. Vier Professoren ziehen vom Leder.

(Ausgabe 5/2016, S. 36)

Eine der Geschichten, die zu dieser emotionalen Lage beigetragen hat, geht so: Weiterlesen

Zum 2. Geburtstag des Blogs etwas Ernsthaft-Kritisches: Rezension von Numerius Negidius

Geburtstage sind Anlässe inne zu halten und nachzudenken. Die Zeit vergeht schnell. Auf den 1. Geburtstag des Blogs am 02.11.2015 folgt nun der 2. Geburtstag. Ich freue mich, dass mir Numerius Negidius aus diesem Anlass eine Rezension zur Verfügung gestellt hat, die ich hier mit seiner freundlichen Einwilligung (§ 183 S. 1 BGB) gratis und ungekürzt veröffentlichen darf.

Hund

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weiterlesen