Grundlage einer jeden juristischen Fall-Lösung ist zuerst einmal die Suche nach dem aktuellen Gesetzestext. Dass sich diese Suche als gar nicht so einfach erweisen kann, möchte ich heute an einem Beispiel zeigen.
Ziel meiner Bemühungen war es, den aktuell geltenden Gesetzestext von § 8 TMG ausfindig zu machen. Dejure.org stellt ihn wie folgt dar:
Unter der Norm gab dejure.org an:
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes vom 28.09.2017 (BGBl. I S. 3530), in Kraft getreten am 13.10.2017.
Gut, dachte ich mir, dann ist das also der aktuelle Gesetzestext. Als ich dann im BeckOK Informations- und Medienrecht landete, fand ich der Kommentierung von Paal vorangestellt einen anderen Gesetzestext. Das Dokument sollte sich – so stand es da – auf dem Stand vom 01.11.2017 befinden:
Wer hat Recht?