Europäischer Gerichtshof in Straßburg?

Heute soll es um ein Thema gehen, das immer wieder in mündlichen Prüfungen eine Rolle spielen kann, und sei es auch nur beim einleitenden Small Talk. Betrachten wir die gedruckte Ausgabe der FAZ vom Donnerstag, den 3. Dezember 2015 (Nr. 281) auf Seite 12. Dort schreibt Jan Wiele:

Ein Urteil, das alle trifft

Ausschüttungsrechte: Verleger hadern mit der Straßburger Entscheidung

Für Autoren klingt das erst mal gut. Schriftsteller oder auch Journalisten – alle jedenfalls, die in einem Verlag etwas veröffentlicht haben – könnten demnächst doppelte Einnahmen erhalten bei der gesetzlichen Vergütung für private Kopien. Denn das Urteil im „Reprobel-Verfahren“ vor dem Europäischen Gerichtshof (F.A.Z. vom 14. November) hat zur Folge, dass in Deutschland diese Einnahmen nicht, wie bislang, hälftig zwischen Verlegern und Autoren geteilt werden, sondern ganz an die Autoren gehen sollen.

Was fällt an diesem Zitat auf?

In der Unterüberschrift ist von einer „Straßburger Entscheidung“ die Rede. Im zweiten Satz des Artikels lesen wir dann aber, dass der „Europäische Gerichtshof“ entschieden hat. Hier geht etwas durcheinander. Es muss nämlich zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Gerichtshof der Europäischen Union unterschieden werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seinen Sitz in Straßburg.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat seinen Sitz in Luxemburg.

Dass diese beiden Gerichte strikt voneinander zu trennen sind, zeigen auch ihre unterschiedlichen Funktionen.

Betrachten wir zunächst Artikel 19 I EUV:

(1) Der Gerichtshof der Europäischen Union umfasst den Gerichtshof, das Gericht und Fachgerichte. Er sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge.

Schauen wir uns dann Artikel 19 EMRK an:

Um die Einhaltung der Verpflichtungen sicherzustellen, welche die Hohen Vertragsparteien in dieser Konvention und den Protokollen dazu übernommen haben, wird ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, im folgenden als „Gerichtshof“ bezeichnet, errichtet. Er nimmt seine Aufgaben als ständiger Gerichtshof wahr.

ZeitschneckeZurück zu dem Artikel aus der FAZ. In terminologischer Hinsicht ist die Bezeichnung „Europäischer Gerichtshof“ ungenau. Da wir aber wissen, dass das Reprobel-Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (genauer: Der Gerichtshof) stattgefunden hat, handelt es sich um eine Entscheidung aus Luxemburg und nicht aus Straßburg.

Das hat mittlerweile auch die FAZ erkannt und den Fehler im FAZ-Online-Archiv berichtigt. Hier heißt es jetzt:

Ein Urteil, das alle trifft

Ausschüttungsrechte: Verleger hadern mit der Luxemburger Entscheidung

[…]

2 comments

  1. […] vom Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg (vgl. dazu den Blog-Beitrag vom 18.12.2015). Aber irgendwo muss eine Quelle vom „EU-Gerichtshof“ oder vom „EU-Gerichtshof für […]

  2. […] Nun könnte man meinen, man solle aus einem beiläufigen Versprecher in den Nachrichten keine große Sache machen. Die Luxemburg-Straßburg-Verwechslung ist aber so verbreitet, dass man leider immer wieder Einspruch erheben muss, so auch schon in diesem Blog mit dem Beitrag „Europäischer Gerichtshof in Straßburg?„. […]

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