Praktisches zur Weihnachtspyramide und: Alles Gute zu Weihnachten!

Bisher war hier zu Weihnachten schon mal die Rede davon, wie – unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtslage – mit den Brandgefahren rund um den Weihnachtsbaum umzugehen ist. Dies hat seinerzeit zu einer lebhaften Diskussion geführt, weswegen dieser Beitrag durchaus mit Blick auf die praktisch nötige Sicherungsarbeit rund um den Weihnachtsbaum noch Beachtung verdient. Es soll aber nicht immer zu Weihnachten von Brandgefahren die Rede sein. Angesichts relevanter Rechtsprechung zu dieser Problematik ist dies möglicherweise zu Weihnachten 2022 noch einmal eine Überlegung wert.

Heute soll ein Thema angesprochen werden, das sicher für viele Leserinnen und Leser relevant ist. Es gibt nämlich ein uns alle bewegendes Problem mit den Weihnachtspyramiden: „Die bekannten mehretagigen Weihnachtspyramiden haben bei Transport und Lagerung praktisch das gleiche Volumen wie im Betrieb, wobei der notwendige Behälter gesondert aufzubewahren ist.“ Existiert eine Lösung für dieses Problem?

Ja, eine solche Lösung existiert. Sie ist wie folgt dargelegt in der Patentschrift DE 42 16 291 C 2 von Walter Rausch:

Damit können wir – jedenfalls in dieser Hinsicht – beruhigt auf die Weihnachtstage zugehen. Es bedarf keines zusätzlichen Stauraums für die Verpackung der Weihnachtspyramide.

Für die Weihnachtszeit sei alles Gute gewünscht!

Der Blog meldet sich wieder am 10.01.2022 (in gebräuchlicher Manier an dem Montag nach dem orthodoxen Weihnachtsfest).

P.S. Da frühere Weihnachtsbeiträge nach wie vor als festtagsrelevant gelten dürfen, hier die Übersicht dazu:

Ein Kommentar

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