Händel jubelt nicht in Es-Dur

Lesetipp für die JuS-Leserinnen und -Leser: Wenn das neue JuS-Heft erscheint, immer zuerst die Kolumne „MaKSimen, KSenien, RefleKSionen“ von Karsten Schmidt (KS) im Mantel des Hefts aufschlagen und lesen – stets Futter für den Geist.

Oder umgekehrt: Wenn man von der Lektüre der JuS ein wenig müde geworden ist, dann die Kolumne von Karsten Schmidt lesen – stets ein erfrischender Muntermacher. Vielleicht steht die Kolumne auch deswegen am Ende des Heftes.

(Übrigens: Die Kolumne ist auch online und damit sogar zitierfähig, obwohl der Mantel der JuS beim Binden verloren gehen kann.)

Diesmal setzt das Weihnachtsrätsel die gute Tradition fort, mit kniffligen Rätselfragen auf Weihnachten einzustimmen. Zur Lösung kann hier noch nichts geschrieben werden, da das Rätsel noch läuft. Zur letzten Frage soll jedoch schon ein Bearbeiterhinweis gegeben werden, damit die Rätselnden keinem Irrtum unterliegen.

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„Mit Verlaub Herr Oberstaatsanwalt, das wird Sie den Kopf kosten.“

staatsanwalt_zdfWas tut eine Anwältin angesichts einer Kanzlei-Durchsuchung? Sie droht mit einer Verfassungsbeschwerde. So geschehen in der ZDF-Sendung „Der Staatsanwalt – Gefangen und erpresst“ vom 12.11.2016.

22:54:

Rechtsanwältin Kuberzig: „Mit Verlaub Herr Oberstaatsanwalt, das wird Sie den Kopf kosten. Ich werde Verfassungsbeschwerde einreichen.“

Der Staatsanwalt: „Wenn Ihnen danach ist.“

Was ist davon zu halten, dass hier offensichtlich angenommen wird, die Verfassungsbeschwerde sei ein geeignetes Mittel, um sich direkt beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Durchsuchung zu wehren?

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10% von Rossmann bei Müller einlösen?

Heute geht es wieder einmal um einen „Jura im Alltag“-Fall. Als ich vor ein paar Wochen in Homburg/Saar war, habe ich vor der Müller-Filiale folgenden Aushang gesehen:

10prozent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das hat mich dann an eine Entscheidung des BGH aus dem Sommer 2016 erinnert. Also eigentlich ein guter Anlass, sich näher mit dem Urteil zu befassen. Nach einer kurzen Recherche stellte sich aber heraus, dass zu diesem Zeitpunkt nur die Pressemitteilung Nr. 107/16 vom 23.6.2016 verfügbar war. Der BGH bietet allerdings den Service an, Interessenten per E-Mail zu informieren, sobald der Langtext zur Verfügung steht. Mittlerweile ist dieser (I ZR 137/15) veröffentlicht.

Was meint ihr: Ist das Annehmen und Einlösen fremder Rabatt-Coupons wettbewerbswidrig oder nicht?

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Die Etikettierung von Rindfleisch: Ein Thema für’s Examen?

kuhMuss man damit rechnen, demnächst im Examen mit dem Rindfleischetikettierungsgesetz konfrontiert zu werden?

Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. Denn das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. September 2016 (2 BvL 1/15) § 10 Abs. 1 und § 10 Abs. 3 dieses Gesetzes für mit Art. 103 Abs. 2 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 S. 1 sowie Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG unvereinbar und nichtig erklärt.

Die entsprechenden zur Überprüfung stehenden Bestimmungen lauteten:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer unmittelbar geltenden Vorschrift in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 zuwiderhandelt, soweit eine Rechtsverordnung nach Absatz 3 für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.

[…]

(3) Das Bundesministerium wird ermächtigt, soweit es zur Durchsetzung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union erforderlich ist, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Tatbestände zu bezeichnen, die als Straftat nach Absatz 1 zu ahnden sind.

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Zivilrecht ist anders als Strafrecht – oder: Im Zivilrecht fahren keine „Dickschiffe“

Es ist immer wieder (ent-)spannend, die Videos von Anne Kissner (Bodylaw) anzusehen. Zwangloses Plaudern, sympathisch intoniert. Man bekommt ein ganz schlechtes Gewissen, wenn sich der innere kritische Begleitwille meldet. Aber ich fürchte, diesmal ist eine kleine Zusatzbemerkung unvermeidlich. Es geht um das Video „Skizzen erstellen in der Klausur – Tipps fürs Jura Studium – Rechtswissenschaften„.

Zitat:

Sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht gibt es ja Anspruchsgrundlagen oder Straftatbestände, die wichtiger sind und auf die ganz klar der Schwerpunkt zu legen ist, wohingegen die später zu prüfenden Anspruchsgrundlagen oder Straftatbestände eher nur kurz gezeigt werden soll, dass man sie erkannt hat.

(4:25 – 4:44)

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